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   LSG Sachsen, 04.03.2004 - L 2 AL 182/03   

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LSG Sachsen, 04.03.2004 - L 2 AL 182/03 (https://dejure.org/2004,17678)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04.03.2004 - L 2 AL 182/03 (https://dejure.org/2004,17678)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04. März 2004 - L 2 AL 182/03 (https://dejure.org/2004,17678)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelungsgegenstand eines Dynamisierungsbescheids; Rücknahme eines Arbeitslosengeld bewilligenden Bescheids wegen Wissens des Empfängers von dessen Rechtswidrigkeit oder dessen fahrlässiger Unkenntnis; Arbeitslosenversicherungsrechtliche Auswirkungen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2004 - L 2 AL 182/03
    Das BSG hat zum Begriff der groben Fahrlässigkeit bei § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X entschieden, dass sie vorliegt, wenn der Leistungsempfänger aufgrund einfachster und naheliegender Überlegungen sicher den Wegfall des Anspruchs hätte erkennen können (Urteil vom 25.01.1994 - 7 RAr 14/93 - SozR 3-1300 § 48 Nr. 32).

    Ob darüber hinaus die Erkenntnis der Behörde vorausgesetzt ist, dass die Leistungserbringung rechtswidrig war bzw. - auf § 48 SGB X bezogen - eine wesentliche Änderung eingetreten ist, ob also die Jahresfrist nicht nur eine so genannte Handlungsfrist, sondern eine Entscheidungsfrist darstellt, kann dahingestellt bleiben (vgl. dazu BSG, Urteil vom 25.01.1994 - 7 RAr 14/93 - SozR 3-1300 § 48 Nr. 32, und Urteil vom 06.03.1997 - 7 RAr 40/96).

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2004 - L 2 AL 182/03
    Rückwirkend bewilligte die Beklagte wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 24.05.2000 - 1 BvL 1, 4/98, 15/99 - BVerfGE 102, 127) dem Kläger für die Zeit vom 22.06.
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2004 - L 2 AL 182/03
    Anders als in den vom BSG am 01.04.2004 entschiedenen drei Revisionsverfahren (B 7 AL 46/03 R; B 7 AL 52/03 R; B 7 AL 14/04 R) kann der Kläger nicht im Wege des Herstellungsanspruchs so gestellt werden, als ob der Lohnsteuerklassenwechsel nicht zustande gekommen wäre.
  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 122/87

    Umfang der Bindungswirkung von Bewilligungsbescheiden, Zugunstenverfahren nach §

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2004 - L 2 AL 182/03
    Sofern wie vorliegend die Ursache für die wesentliche Unrichtigkeit des Verwaltungsaktes bei der Behörde liege, entfalle für den Betroffenen eine grob fahrlässige Unkenntnis der Unrichtigkeit des Verwaltungsaktes bzw. seien die Anforderungen an diese noch höher anzusetzen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 22.03.1989 - 7 RAr 122/87 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 38 S. 122).
  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 40/96

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Jahresfrist für die Rücknahme

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2004 - L 2 AL 182/03
    Ob darüber hinaus die Erkenntnis der Behörde vorausgesetzt ist, dass die Leistungserbringung rechtswidrig war bzw. - auf § 48 SGB X bezogen - eine wesentliche Änderung eingetreten ist, ob also die Jahresfrist nicht nur eine so genannte Handlungsfrist, sondern eine Entscheidungsfrist darstellt, kann dahingestellt bleiben (vgl. dazu BSG, Urteil vom 25.01.1994 - 7 RAr 14/93 - SozR 3-1300 § 48 Nr. 32, und Urteil vom 06.03.1997 - 7 RAr 40/96).
  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2004 - L 2 AL 182/03
    Grob fahrlässig ist im Allgemeinen das Außerachtlassen von gesetzlichen oder Verwaltungs-Vorschriften, auf die in einem Merkblatt besonders hingewiesen wurde, es sei denn, dass der Betroffene nach seiner Persönlichkeitsstruktur und seinem Bildungsstand die Vorschriften nicht verstanden hat (so genannter subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff; ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG, Urteil vom 20.09.1977 - 8/12 RKg 8/76 - SozR 5870 § 13 Nr. 2).
  • BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 126/84

    Pflichtgemäßes Ermessen - Rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2004 - L 2 AL 182/03
    Maßgeblich sei schuldhaftes Verwaltungshandeln, da seine neuen Angaben bei der Bemessung des Alg nicht berücksichtigt worden seien (Hinweis auf BSG, Urteil vom 26.06.1986 - 7 RAr 126/84 - SozR 1300 § 48 Nr. 25 S. 64).
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 46/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2004 - L 2 AL 182/03
    Anders als in den vom BSG am 01.04.2004 entschiedenen drei Revisionsverfahren (B 7 AL 46/03 R; B 7 AL 52/03 R; B 7 AL 14/04 R) kann der Kläger nicht im Wege des Herstellungsanspruchs so gestellt werden, als ob der Lohnsteuerklassenwechsel nicht zustande gekommen wäre.
  • BSG, 07.07.1998 - B 5 RJ 58/97 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - Witwerrente für

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2004 - L 2 AL 182/03
    Sofern wie vorliegend die Ursache für die wesentliche Unrichtigkeit des Verwaltungsaktes bei der Behörde liege, entfalle für den Betroffenen eine grob fahrlässige Unkenntnis der Unrichtigkeit des Verwaltungsaktes bzw. seien die Anforderungen an diese noch höher anzusetzen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 22.03.1989 - 7 RAr 122/87 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 38 S. 122).
  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 48/95

    Beschränkung des Streitgegenstandes bei sogenannten Dynamisierungsbescheiden,

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.03.2004 - L 2 AL 182/03
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat zu Dynamisierungsbescheiden die Auffassung vertreten, dass nur der Dynamisierungsbetrag, also die Differenz zwischen der neu festgesetzten und der zuvor festgesetzten Leistungshöhe, Regelungsgegenstand ist (Urteil vom 09.05.1996 - 7 RAr 48/95 - SozR 3-4800 § 63 Nr. 1 S. 3).
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 14/04 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

  • LSG Berlin, 29.11.2002 - L 4 AL 74/01
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Die Jahresfrist beginnt daher nach ständiger Rechtsprechung des BSG auch bei gebundenen Entscheidungen regelmäßig erst nach erfolgter Anhörung des Betroffenen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 88/99 R - aus dem Bereich der Arbeitslosenversicherung unter Geltung des § 330 Abs. 3 SGB III; Sächsisches LSG, Urteil vom 4. März 2004 - L 2 AL 182/03 - und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Juni 2008 - L 9 AL 157/06 -, jeweils m. w. N., zitiert nach juris).
  • SG Dresden, 23.04.2009 - S 35 AL 89/08

    Aufhebung und Erstattung von Arbeitslosengeld wegen Überschreitens der

    Grob fahrlässig ist im Allgemeinen das Außerachtlassen von gesetzlichen oder Verwaltungs-Vorschriften, auf die in einem Merkblatt besonders hingewiesen wurde, es sei denn, dass der Betroffene nach seiner Persönlichkeitsstruktur und seinem Bildungsstand die Vorschriften nicht verstanden hat (sogenannter subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff; ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG, Urteil vom 20.09.1977 - 8/12 RKg 8/76 - SozR 5870 § 13 Nr. 2; Sächs. LSG, Urteil vom 04.03.2004, L 2 AL 182/03 zitiert nach JURIS).
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